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Steuerberatung

Wir gründen mit Ihnen zusammen Ihre Firma in Tschechien.

Steuerberatung und Buchhaltung für Ihre Firma

Wir arbeiten mit tschechischen Experten auf dem Gebiet der Steuerberatung und Buchhaltung zusammen. Wenn Sie Ihre Steuern in Tschechien zahlen wollen und Unterstützung benötigen, dann sprechen Sie uns gern an.

Im Rahmen Ihrer Firmengründung vermitteln wir Sie auf Wunsch selbstverständlich an ein nach tschechischem Recht zugelassenes Steuerbüro. Dieses übernimmt Ihre Buchhaltung und sämtliche steuerlichen Angelegenheiten für Ihre Firma.

Das Steuerbüro wird in diesem Kontext für Sie sämtliche Kommunikation mit den Steuerbehörden führen und Sie entsprechend vertreten.

Steuern in Tschechien

Das tschechische Steuersystem ist wesentlich einfacher und unternehmerfreundlicher als das der Bundesrepublik Deutschland. Dies dürfte ein entscheidender Grund dafür sein, dass in den letzten Jahren zahlreiche Deutsche eine Firma in Tschechien gegründet haben. Im Nachgang informieren wir über Art und Höhe der für Sie wichtigsten Steuern.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer für eine tschechische s.r.o. (GmbH) liegt bei günstigen 19 %. Es handelt sich dabei um eine Flatrate-Steuer. Diese bleibt unabhängig von der Höhe des zu versteuernden Gewinns immer gleich niedrig.

Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag

In der Tschechischen Republik unterliegen juristische Personen weder einer Gewerbesteuer, noch einem Solidaritätszuschlag. Das macht die Tschechei äußerst attraktiv für Unternehmensgründungen.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Zur Umsatzsteuer wird eine Firma in der Tschechei erst dann verpflichtet, wenn der Umsatz innerhalb von 12 Monaten den Schwellenwert von 1 Mio. CZK überschreitet. Bis zu diesem Zeitpunkt bzw. wenn Sie diesen Wert nicht erreichen, müssen Sie keinerlei Umsatzsteuer zahlen. Das gilt auch, wenn Sie z. B. ausschließlich Rechnungen für Dienstleistungen gegenüber anderen Firmen oder Unternehmern (mit Steuernummer) außerhalb Tschechiens ausstellen.

Die Umsatzsteuer beträgt in Tschechien 21 %.

Ein verminderter Umsatzsteuersatz von 15 % gilt für die Mehrheit von Lebensmitteln, Arzneimitteln, Büchern und Presseerzeugnissen, medizinischen Produkten und z. B. auch Brennholz.

Ein weiterer verminderter Umsatzsteuersatz von 10 % gilt für unersetzbare Kindernahrung, Arzneimittel, tierärztliche Heilmittel. Begünstigt sind auch Bücher und Lebensmittel ohne Phenylalanin für die Zöliakie- und Phenylketonuriekranken.

Umsatzsteuernummer – Pflicht oder Option?

Sobald Ihr Unternehmen zur Umsatzsteuer verpflichtet wird, müssen Sie die Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen. Eine Umsatzsteuernummer können Sie jedoch jederzeit beantragen. Das geht auch, wenn Ihr Unternehmen noch gar nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet ist oder es niemals sein wird. Viele Unternehmer beantragen die Umsatzsteuernummer, weil diese im Geschäftsbetrieb für verschiedenste Dinge hin und wieder benötigt wird. Die Steuernummer ist beim Finanzministerium nachprüfbar.

Bei der Steuerberatung und Buchhaltung können Sie sich auf deutschsprachige Experten verlassen.